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Behindertentestament

Wenn Sie Angehörige mit einer Erbschaft absichern möchten, die aufgrund von Krankheit / Behinderung vermutlich lebenslang von Sozialleistungen anhängig sein werden und verhindern möchten, dass das Erbe auf Sozialleistungen angerechnet wird, so gibt es für diese Fälle eine Testamentsgestaltung, die man umgangssprachlich als Behindertentestament bezeichnet.

 

Vorerbschaft - Nacherbschaft - Testamentsvollstreckung

Über das Konstrukt von Vor- und Nacherbschaft hat man die Möglichkeit, den behinderten Angehörigen bestmöglich abzusichern, gleichzeitig jedoch die Sozialleistungsträger von dem Zugriff auf das Vermögen abzuhalten. Auch bei Menschen, die nicht von Sozialleistungen leben, jedoch bekanntermaßen nicht mit Geld umgehen können, und Sie befürchten müssen, dass dieser als Erbe die Erbschaft unmittelbar „verschleudert“, können Sie auf diese Testamentsform zurückgreifen, um den Erben damit quasi vor sich selbst zu schützen. Um eine solche Gestaltung zu erreichen müssen Sie sich zum einen entscheiden wer zu Lebzeiten des behinderten Erben die Verwaltung des geerbten Vermögens übernehmen soll und zum anderen, wer nach dessen Tod das Vermögen erhalten soll. Sie sollten also in Ihrem Familien- und/oder Freundeskreis nach einer Vertrauensperson suchen, die bestenfalls noch erheblich jünger ist als der behinderte Erbe. Die meisten Menschen legen als Nacherben und Verwalter dieselbe Person fest, was zweifelsohne einige Vorteile hat. Dies ist aber nicht zwingend. Wenn Sie keine Vertrauensperson finden, die das geerbte Vermögen für den Vorerben verwalten soll, dann können Sie auch einen – vom Gericht zu bestimmenden - Testamentsvollstrecker einsetzen.

 

Festlegungen von Zuwendungen im Testament

Wichtig ist, dass Sie in Ihrem Testament festlegen, welche Vorteile und Leistungen der Vorerbe aus der Erbschaft erhalten soll. Die folgenden Festlegungen sind gängig:

- Taschengeld und Geldzuwendungen, die anrechnungsfrei sind

- Geschenke zu Weihnachten, Ostern, Pfingsten und Geburtstag

- Finanzierung von Freizeiten und Urlaubsaufenthalten

- Zuwendungen zur Befriedigung geistiger und künstlerischer Bedürfnisse

- Aufwendungen für Besuche bei Verwandten und Freunden

- Aufwendungen für ärztliche Behandlungen, Heilbehandlungen, Therapien und Medikamente, die von der Krankenkasse nicht (vollständig) gezahlt werden

- Anschaffungen von Hilfsmitteln und Ausstattungsgegenstände, die von der Krankenkasse nicht (vollständig) bezahlt werden

- Aufwendungen für zusätzliche Betreuung, z.B. bei Spaziergängen, Theater- und Konzertbesuchen, Einkäufen und ähnliches

- Aufwendungen für Güter des persönlichen Bedarfs, z.B. Kleidung oder Einrichtung der Wohnung.

- Eine Immobilie zum selber bewohnen Darüber hinaus können Sie weitere individuelle Zuwendungen festlegen.

 

Für die Entwurfstätigkeit des genannten Testaments biete ich Ihnen die folgenden Pauschalpreise an:

Behindertentestament - 800,- € + MwSt.

 

In den genannten Preisen sind folgende Leistungen erhalten:

- Ausführliches Beratungsgespräch mit Beratung zu evtl. Pflichtteilsansprüchen

- Entwurf des Dokuments inclusive 2 Nachbesserungen / Erweiterungen

- Merkblatt zu den formalen Voraussetzungen

 

Das Vorsorgepaket

Wenn Sie neben einem Testament auch Ihre Vorsorge, also Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht, regeln wollen, dann biete ich Ihnen dazu ein kompaktes Komplettpaket zu einem guten und fairen Preis an. In diesem Paket ist auch das Behindertentestament enthalten.

Infos dazu finden Sie unter www.van-Luijn.de/erbrecht/das-Vorsorgepaket

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Melanie van Luijn
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