Schwerbehinderung & Gleichstellung
Sie haben eine Behinderung / Krankheit und möchten den daraus erwachsenen besonderen Schutz im Arbeitsrecht in Anspruch nehmen?
Antrag auf Schwerbehinderung / Grad der Behinderung / Verschlimmerungsantrag
Kein Problem. Gerne helfe ich Ihnen bei der Beantragung eines Grads der Behinderung oder eines Verschlimmerungsantrages. Und lassen Sie sich nicht entmutigen, wenn ein solcher Antrag zunächst abgelehnt wird. Leider sind die entsprechenden Stellen sehr zurückhaltend mit der Bewilligung des Schwerbehindertenstatus.
Widerspruchsverfahren / Klage vor dem Verwaltungsgericht
Aus diesem Grunde werden die meisten Bewilligungen tatsächlich erst ausgesprochen nach entsprechender Verurteilung. Insofern ist daher in den meisten Fällen das zwingend vorgeschaltete Widerspruchsverfahren und in den meisten Fällen dann auch eine Klage vor dem Verwaltungsgericht erforderlich. Gerne berate und begleite ich Sie auch durch dieses Verfahren.
Gleichstellungsantrag
Wenn Sie einen Grad der Behinderung beantragt haben und ein solcher nur mit weniger als 50 GdB festgestellt wurde, dann haben Sie dennoch die Möglichkeit, einen Arbeitsrechtlichen Schutz zu erwirken. Wenn ein GdB von mindestens 30 festgestellt wurde, dann können Sie einen Antrag auf Gleichstellung bei der Agentur für Arbeit stellen. Sie werden dann - was die Schutzrechte angeht - einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt. Gerne berate ich Sie zu diesem Thema und stelle auch den Antrag mit Ihnen. Jedoch müssen Sie auch an dieser Stelle mit erheblichem Widerstand der Behörde rechnen, so dass Sie auch in diesem Verfahren nahezu standardmäßig das Widerspruchsverfahren und das Klageverfahren durchlaufen müssen, bis Sie zu Ihrem Recht gelangen. Lassen Sie sich nicht von der Sturheit der Behörden entmutigen, sondern kämpfen Sie für Ihre Rechte ….
Ich kämpfe dabei gerne an Ihrer Seite.